Kündigungsschutzklage im Raum Troisdorf, Rhein-Sieg und Köln/Bonn
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Dann läuft die Frist bereits.
Nach § 4 KSchG muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie es rechtlich nicht ist.
Ich vertrete Arbeitnehmer bundesweit – mit Schwerpunkt im Raum Rhein-Sieg-Kreis, Troisdorf, Köln und Bonn – in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.
Wann ist eine Kündigung angreifbar?
Eine Kündigung ist häufig unwirksam, wenn etwa
- keine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt wurde
- der Betriebsrat nicht korrekt beteiligt wurde
- die Kündigungsgründe nicht tragfähig sind
- Sonderkündigungsschutz besteht (Schwerbehinderung, Elternzeit etc.)
- Formfehler vorliegen
Gerade betriebsbedingte Kündigungen scheitern regelmäßig an formellen oder inhaltlichen Fehlern.
Ziel der Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage dient nicht nur der Weiterbeschäftigung.
In der Praxis geht es häufig um:
- Verhandlungsstarke Abfindungslösungen
- Sicherung von Zeugnisansprüchen
- Klare Beendigungsmodalitäten
- Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
- Durchsetzung offener Vergütungsansprüche
Ich vertrete Sie mit der nötigen Klarheit, taktischen Ruhe und Erfahrung im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Der typische Ablauf
- Ersteinschätzung Ihrer Kündigung
- Fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage
- Gütetermin vor dem Arbeitsgericht
- Vergleichsverhandlungen oder streitige Entscheidung
Kündigungsschutzverfahren sind stark taktisch geprägt. Eine saubere Vorbereitung entscheidet häufig bereits über das Ergebnis im Gütetermin.
Warum frühzeitige Beratung entscheidend ist
Viele Arbeitnehmer machen in den ersten Tagen nach Zugang der Kündigung Fehler:
- vorschnelle Unterschrift unter Aufhebungsverträge
- unbedachte Kommunikation mit dem Arbeitgeber
- verspätete Klageerhebung
Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung schafft Klarheit und stärkt Ihre Verhandlungsposition erheblich.
Kosten und Rechtsschutzversicherung
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehme ich die Deckungsanfrage für Sie.
In vielen Fällen werden die Kosten vollständig übernommen.
Jetzt handeln – die 3-Wochen-Frist läuft
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie unverzüglich reagieren.
Kontaktieren Sie meine Kanzlei für eine kurzfristige Ersteinschätzung.
Rechtsanwalt Dr. Michael Stauf
Bergstraße 9
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Deutschland
T +49 (0)2247 745271
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Übermitteln Sie mir Ihre Kündigung vorab per E-Mail an info@Rechtsanwalt-Stauf.de.
